Der BFH hat mit Urt. v. 16.1.1998,BStBl II S.
Es ist gefragt worden, ob aufgrund der in dem Urt. vertretenen Rechtsauffassung die Unterhaltsbeiträge nach §
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder wird die Auffassung vertreten, daß die nach den §§
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