OFD Magdeburg - Verfügung vom 29.03.2000
S 2285 - 20 - St 223

OFD Magdeburg - Verfügung vom 29.03.2000 (S 2285 - 20 - St 223) - DRsp Nr. 2008/81282

OFD Magdeburg, Verfügung vom 29.03.2000 - Aktenzeichen S 2285 - 20 - St 223

DRsp Nr. 2008/81282

§ 33 a EStG Steuerliche Behandlung von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland (§ 33 a Abs. 1 EStG)

Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von Personen in Kroatien

Die für den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von Angehörigen in Kroatien aufgelegten Vordrucke sind bisher von den kroatischen Gemeindebehörden bestätigt und in der ESt-Kartei im Teil I zu § 33 a Karte 1.12 veröffentlicht worden.

Es ist bekannt geworden, dass daneben zwei weitere Arten von Unterhaltsbescheinigungen in Finanzämtern eingereicht wurden:

1. Unterhaltsbescheinigungen der „Democratic league of Kosova”

Bei der „Democratic league of Kosova” (Anlage 1) handelt es sich nicht um eine amtliche Stelle, die berechtigt ist, Unterhaltsbescheinigungen im Sinne des § 33 a EStG auszustellen. Es ist in diesen Fällen jedoch zu prüfen, ob der Steuerpflichtige wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat nicht in der Lage ist, amtliche Bescheinigungen zu erlangen (ESt-Kartei Teil I zu § 33 a Karte 1.13 Pkt. 3, Az.: S 2285 16 - St 223 vom 21.10.1997).

2. Unterhaltsbescheinigungen der örtlichen kroatischen Notare