OFD Münster - Verfügung vom 02.05.2000
S 2145

OFD Münster - Verfügung vom 02.05.2000 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/86326

OFD Münster, Verfügung vom 02.05.2000 - Aktenzeichen S 2145

DRsp Nr. 2008/86326

§ 5 KStG Behandlung des Sponsoring; Zweifelsfragen zu Rz. 9 des BMF-Schreibens vom 18.2.1998

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zur Abgrenzung zwischen steuerfreien und stpfl. Sponsoring-Einnahmen wie folgt Stellung:

1. Benennung eines Saals in einem Museum nach dem Sponsor (z. B. „BMW-Saal”)

In diesem Fall liegt kein stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.

2. Logo des Sponsors auf der Internetseite eines gemeinnützigen Vereins