Die OFD weist aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass die Familienkassen als Finanzbehörden verpflichtet sind, die für die Kindergeldfestsetzung notwendigen Grundlagen eigenständig zu ermitteln.
Im Rahmen der Ermittlungen haben die Familienkassen auch die Einkünfte und Bezüge der nach § 63 Abs. 1 EStG zu berücksichtigenden Kinder zu ermitteln.
Als Indiz für die Höhe der steuerpflichtigen Einnahmen eines Kindes kann dessen Einkommenbescheid angesehen werden.
Gleichwohl ist jedoch der Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid im Sinne der verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Im übrigen verweist die OFD auf die DA-FamEStG v. 9.4.1998, veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil 1998 I, Seite 386 ff.
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