OFD Saarbrücken - Verfügung vom 20.03.2000
S 0001 - 2 - St 232

OFD Saarbrücken - Verfügung vom 20.03.2000 (S 0001 - 2 - St 232) - DRsp Nr. 2008/80785

OFD Saarbrücken, Verfügung vom 20.03.2000 - Aktenzeichen S 0001 - 2 - St 232

DRsp Nr. 2008/80785

Änderung der Abgabenordnung und andere Vorschriften durch das Steuerbereinigungsgesetz (StBereinG) 1999

Durch das am 22.12.1999 im Bundesgesetzblatt I 1999, Seite 2601 veröffentlichte Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde durch

  • Artikel 17 die Abgabenordnung

  • Artikel 18 das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

  • Artikel 19 die Verordnung über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der AO

geändert.

Die OFD weist insbesondere auf die Änderungen der Abgabenordnung hin:

1. § 152 Abs. 2 AO

Der absolute Höchstbetrag für Verspätungszuschläge wurde von 10.000,-- DM auf 50.000,-- DM angehoben. Dies gilt für alle Fälle, in denen Steuererklärungen ohne Berücksichtigung einer Fristverlängerung nach dem 31.12.1999 einzureichen sind.

2. § 171 Abs. 3 a AO

Die Ablaufhemmung im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren umfasst künftig auch die Möglichkeit der Verböserung.

3. § 172 Abs. 1 AO

Ein Antrag auf schlichte Änderung ist auch nach Ergehen der Einspruchsentscheidung bis zum Ablauf der Klagefrist möglich.

4. § 232 a Abs. 2 AO

Die bisherige Begrenzung des Zinslaufes auf 4 Jahre wurde aufgehoben. Dies gilt für alle Steuern, die nach dem 31.12.1993 entstanden sind.