Sachverhalt

Autor: Klatt

Der leitende Angestellte Bernd Seifert hat im Jahr 2019 ein Bruttoeinkommen einschließlich Tantiemezahlungen i.H.v. 105.000 € erzielt. Seine im Haushalt mitlebende Ehefrau erzielt keine Einkünfte, sie versorgt die beiden im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder Oskar, vier Jahre, und Hanna, zwei Jahre. Die Familie bewohnt eine Mietwohnung und verfügt über ein monatlich bereinigtes Nettoeinkommen i.H.v. 5.850 € zuzüglich des staatlichen Kindergeldes i.H.v. 204 € je Kind. Die Mutter von Bernd Seifert hat einen Schlaganfall erlitten, und es ist zzt. noch ungewiss, ob sie aufgrund der pflegerischen Bedürfnisse in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgespräches werden berücksichtigungsfähige Belastungen i.H.v. 475 € ermittelt.

Bernd Seifert fragt sich nun, ob er befürchten muss, für die Unterdeckung der Heimkosten in Anspruch genommen zu werden.