Sachverhalt

Autorin: Kestler

Erna und Martin Bauer sind im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet. Sie sind Gesamthandseigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks, das sie bewohnen. Martin hatte bereits vor vielen Jahren von seinen Eltern einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle erhalten. Die beiden haben zwei Kinder, den Sohn Robert und die Tochter Martina.

Das von ihnen bewohnte Hausgrundstück soll einmal Robert erhalten, die Hofstelle Martina. Das restliche Grundvermögen möchten sie gerne wertmäßig in etwa zur Hälfte auf die beiden Kinder aufteilen.

Neben landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Feldern sind auch Waldgrundstücke vorhanden. Was können Erna und Martin Bauer tun, um bei einer Übergabe an die beiden Kinder nicht hohe Entnahmesteuer an das Finanzamt entrichten zu müssen?

Letzte redaktionelle Änderung: 05.04.2023