StBerG
FNA: 610-10
Fassung vom: 04.11.1975
Stand: 01.09.2024
zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften, BGBl. I Nr. 12 vom 17.01.2024

Steuerberatungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

StBerG ( Steuerberatungsgesetz )

FNA : 610-10

Fassung vom 04.11.1975

Inkrafttreten der Fassung: 01.02.1976

Zuletzt geändert durch:Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften vom 17.01.2024 (BGBl. I Nr. 12)

Inhaltsverzeichnis Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen Erster Abschnitt Ausübung der Hilfe in Steuersachen Erster Unterabschnitt Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich Zweiter Unterabschnitt Befugnis § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen § 3 a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen § 3 b Verzeichnis der nach § 3 a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten... § 3 c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in ... § 3 d Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag § 3 e Erlaubnis zum partiellen Zugang § 3 f Untersagung des partiellen Zugangs § 3 g Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Dritter Unterabschnitt Verbot und Untersagung § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen