Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 5 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 10. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 220.000 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Genehmigung des von der Betreuerin vorgenommenen Verkaufs eines Grundstücks des Betroffenen.
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