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Die Klägerin begehrt von der beklagten Pflegekasse über den bereits gezahlten Betrag von 5.000 DM hinaus weitere 14.020 DM als Zuschuß für verschiedene behindertengerechte Einrichtungen beim Neubau ihres Einfamilienhauses.
Die 1957 geborene Klägerin ist aufgrund erheblicher körperlicher Funktionseinschränkungen auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie erhält von der Beklagten seit dem 1. April 1995 Leistungen nach der Pflegestufe III. Gemeinsam mit ihrem Ehemann lebt sie seit 1997 in einem neu erbauten, behindertengerecht errichteten, eingeschossigen Einfamilienhaus.
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