Autor: Löbe |
Die Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs stellt im Rahmen der Übergabe unternehmerischer Einheiten zu Lebzeiten ein klassisches Gestaltungsinstrument dar. Aufgrund aktueller Rechtsprechung hatte sich der Vorbehaltsnießbrauch bei der Übertragung von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen jedoch in ein für die Gestaltungsberatung schwieriges Terrain entwickelt.54) Soll ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden, kann ein Vorbehaltsnießbrauch zur ungewünschten Aufdeckung stiller Reserven und damit zu erheblichen Steuerlasten beim Übertragenden führen. Die Finanzverwaltung hat zu der Rechtsprechung zwischenzeitlich Stellung genommen, in Teilbereichen konnte hierdurch Rechtssicherheit gewonnen werden.55)
Bestellt der Unternehmer einem Dritten ein Nießbrauchsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück (Zuwendungsnießbrauch), beeinträchtigt dies nicht die Betriebsvermögenseigenschaft und führt daher nicht zur Entnahme.56)
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