Autorin: Jördens |
Im Fall der Gefahr eines Missbrauchs der Vorsorgevollmacht können die Mitarbeiter einer Einrichtung allenfalls unterstützen, wenn sie ein Bewohner um Hilfe bittet. Im Zweifel sollte immer das Betreuungsgericht angerufen werden, damit eine unabhängige Stelle die Angelegenheit prüfen und den Heimbetreibern keine Vorteilsnahme nachgesagt werden kann.
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