8.5 Erstellung eines Behindertentestaments

Autor: Grziwotz

Ein individuell gestaltetes "Behindertentestament" kann sowohl als Einzeltestament, als gemeinschaftliches Ehegattentestament (aber nur bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) oder als Erbvertrag erfolgen. Auch ein Nottestament kann als Behindertentestament gefasst werden. Die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sind dabei zu beachten. Inhaltlich und hinsichtlich der Wahl der Gestaltungsalternative (klassisches Behindertentestament, Vermächtnislösung und umgekehrte Vermächtnislösung) sind die juristischen Erfordernisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. auch die Muster in Mandatssituation 6.13).

Es besteht für die testierenden Eltern des behinderten Kindes die Möglichkeit, diese letztwillige Verfügung von einem Notar ausarbeiten und beurkunden zu lassen, was beim Erbvertrag zwingend ist, oder von einem Rechtsanwalt ausarbeiten zu lassen und dann handschriftlich eigenhändig zu verfassen.