Sachverhalt

Autorin: von Einem

Der 1942 geborenen Heinz-Georg Sieberg hat eine Diabetes-mellitus-Erkrankung in fortgeschrittenem Stadium. Aufgrund der Spätfolgen der Erkrankung musste ein Unterschenkel amputiert werden. Er ist mit einem Rollstuhl mit Greifreifen ausgestattet. Zudem liegt eine Lungenerkrankung vor, aufgrund derer Heinz-Georg Sieberg mit einem mobilen Sauerstoffgerät versorgt wird.

Er beantragte am 18.03.2019 bei seiner Krankenkasse die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl für den Innenraum und Außenbereich mit direkter, elektromechanischer Lenkung. Der Hausarzt hat eine entsprechende Verordnung ausgestellt und zusätzlich bescheinigt, dass sich Heinz-Georg Sieberg mit einem Elektrorollstuhl selbständig auch im Straßenverkehr mit der erforderlichen Sicherheit fortbewegen kann.

Die Krankenkasse meldete sich über mehrere Wochen nicht, so dass Heinz-Georg Sieberg sich schließlich telefonisch nach dem Sachstand erkundigte. Kurz darauf lehnte die Krankenkasse den Antrag mit Bescheid vom 12.07.2019 ab. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass bereits eine ausreichende Versorgung mit einem Rollstuhl mit Greifreifen bestehe, die es Herrn Sieberg auch ermögliche, den Nahbereich der Wohnung zu erschließen.