Expertentipps

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Es ist der Sachverhalt mitzuteilen, der die Einwendungen, die einer Herausgabe des Geschenks entgegenstehen, trägt. Die Darlegungslast- und Beweislast liegt beim Kind.

Akzeptiert das Sozialamt den Einwand nicht, gilt es abzuwarten, ob Zahlungsantrag vor dem Familiengericht (sic!) gegen Ihren Mandanten erhoben wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 27.06.2022