FG Köln - Urteil vom 23.08.2006 (13 K 288/05)
Unternehmensgegenstand der im Jahre 1982 gegründeten Klägerin ist der Handel mit Autokühlern. Seit dem Jahre 1983 stand sie zu 85 % im Anteilsbesitz ihres Geschäftsführers Herr V. Die weiteren Anteile wurden zu jeweils [...]