1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juli 2005 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung
- auch über die Kosten des Revisionsverfahrens
- an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger gegenüber der Beklagten Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat.
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