Stand: 24.11.2006
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B. Regeln zur Berufsausübung
I. Grundsätze

§ 1 MBO-Ae1997 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte

§ 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte

MBO-Ae1997 ( (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte )

(1) 1Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. 2Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. 3Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. (2) Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.