Die allgemeinen Leistungen umfassen 1. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 2. Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums, 3. Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82 a, 4. Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
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