§ 115 SGB III
FNA: 860-3
Fassung vom: 24.03.1997
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 249 vom 19.07.2024

§ 115 SGB III Leistungen

§ 115 Leistungen

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

Die allgemeinen Leistungen umfassen 1. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 2. Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums, 3. Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82 a, 4. Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.