Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften, BGBl. I Nr. 12
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren Dritter Abschnitt Rechtsmittel Erster Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
§ 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
BRAO ( Bundesrechtsanwaltsordnung )
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.