§ 152 Anwendungsbereich
BauGB ( Baugesetzbuch )
Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln