§ 184 (Deutsche Sprache)
GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz )
1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln