§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
LPartG ( Lebenspartnerschaftsgesetz )
Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.