§ 23 Information über Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
BMV-Ae ( Bundesmantelvertrag - Ärzte )
Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten, die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertragsärzte über den durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten Umfang des Leistungsanspruchs.