§ 248 Begriff der bebauten Grundstücke
BewG ( Bewertungsgesetz )
1Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. 2Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln