§ 28 BpO2000
Stand: 20.07.2011
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung, BStBl. I S. 710
V. Betriebsprüfer, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung, Prüferbesprechungen

§ 28 BpO2000 Betriebsprüfungshelfer

§ 28 Betriebsprüfungshelfer

BpO2000 ( Betriebsprüfungsordnung )

1Zur Unterstützung der Betriebsprüfer können Betriebsprüfungshelfer eingesetzt werden. 2Diese haben nach den Weisungen des Betriebsprüfers zu verfahren.