Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 412
Zehntes Kapitel Finanzierung Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren Dritter Unterabschnitt Verordnungsermächtigung, Anordnungsermächtigung und Ermächtigung zum Erlass von Verwal...
§ 353 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.