Die Folgen des Klimawandels und die Explosion der Energiepreise drängen viele Hauseigentümer, den Energiebedarf ihrer Immobilie durch Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Nach § 35c EStG kann für energetische Sanierungen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Steuerermäßigung beantragt werden. Mit diesem Beitrag zeigen wir auf, wie Ihre Mandanten von dieser neuen Regelung profitieren können und was dabei zu beachten ist.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden seit 2020 durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Die Steuerermäßigung ist in § 35c EStG geregelt. Förderfähig sind hiernach Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderfähig eingestuft sind. Dazu gehören
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