§ 35c EStG: Energetische Sanierung senkt den Verbrauch und spart Steuern

Die Folgen des Klimawandels und die Explosion der Energiepreise drängen viele Hauseigentümer, den Energiebedarf ihrer Immobilie durch Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Nach § 35c EStG kann für energetische Sanierungen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Steuerermäßigung beantragt werden. Mit diesem Beitrag zeigen wir auf, wie Ihre Mandanten von dieser neuen Regelung profitieren können und was dabei zu beachten ist.

Begünstigte Maßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden seit 2020 durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Die Steuerermäßigung ist in § 35c EStG geregelt. Förderfähig sind hiernach Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderfähig eingestuft sind. Dazu gehören

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
  • die Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage,
  • die Erneuerung einer Heizungsanlage,
  • die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern älter als zwei Jahre) und
  • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.