§ 38 g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
EEG2023 ( Erneuerbare-Energien-Gesetz )
Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.
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