Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Steufa-Z
Steufa-
Z
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Ausgaben
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze/Richtlinien
Verwaltungsanweisungen
Ausgaben
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze/Richtlinien
Verwaltungsanweisungen
Gesetze/Richtlinien
S
StPO
§ 392
StPO
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Zweiter Abschnitt Privatklage
Änderungsnachweis
§ 392 StPO Wirkung der Rücknahme
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 392 Wirkung der Rücknahme
StPO ( Strafprozeßordnung )
Die zurückgenommene Privatklage kann nicht von neuem erhoben werden.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis