§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
SGB I ( SGB I - Allgemeiner Teil )
Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln