Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge (IAB) sind ein Dauerthema in der Berufspraxis. Gerade in Corona-Zeiten wurden in diesem Bereich zahlreiche Fristen verlängert. Darüber hinaus hat es in den letzten Jahren eine Reihe von Rechtsänderungen gegeben. Auch für das kommende Jahr sind Neuerungen geplant. Wir stellen Ihnen die aktuelle Rechtslage vor und geben einen Ausblick auf 2024.
Durch den IAB wird eine Vorverlagerung von Abschreibungsbeträgen ermöglicht; hierdurch wird faktisch eine Steuerstundung erreicht. Daneben kann durch die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG eine schnellere Abschreibung von begünstigten Wirtschaftsgütern erreicht werden.
Für die künftige Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu mehr als 90 % betrieblich genutzt werden, können bis zu 50 % der voraussichtlichen Aufwendungen gewinnmindernd abgezogen werden. Diese Minderung erfolgt außerhalb des Jahresabschlusses im Rahmen der Steuererklärung.
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