§ 82 Geltung für Nebenverfahren
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln