EuGH - Urteil vom 03.12.1998
Rs C-368/96
Normen:
EGV Art. 234 ; Richtlinie 65/65/EWG Art. 4 Abs. 2 Nr. 8 a Ziff. iii ; Richtlinie 87/21/EWG;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Handlungen der Organe - Protokollerklärung des Rates - Berücksichtigung - Voraussetzung;

EuGH, Urteil vom 03.12.1998 - Aktenzeichen Rs C-368/96

DRsp Nr. 2006/12433

1 Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Handlungen der Organe - Protokollerklärung des Rates - Berücksichtigung - Voraussetzung;

»1 Zwar kann eine in das Protokoll der Ratstagung, auf der eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts erlassen wurde, aufgenommene Erklärung nicht zur Auslegung dieser Bestimmung herangezogen werden, wenn der Inhalt der Erklärung in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat, doch ist eine andere Beurteilung geboten, soweit der Inhalt der Erklärung der Klarstellung eines in dieser Bestimmung enthaltenen allgemeinen Begriffes dient.