EuGH - Urteil vom 25.02.1988
Rs 299/86
Normen:
EWG-Vertrag Art. 95 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson - Berechnungsmethode;

EuGH, Urteil vom 25.02.1988 - Aktenzeichen Rs 299/86

DRsp Nr. 2006/14273

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson - Berechnungsmethode;

»1. Artikel 95 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß, wenn eine Privatperson einen Gegenstand aus einem anderen Mitgliedstaat einführt, ohne daß insoweit eine Steuerentlastung bei der Ausfuhr oder eine Steuerbefreiung im Einfuhrmitgliedstaat gewährt worden ist, für die Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr der Restbetrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten und im Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert des Gegenstands enthaltenen Mehrwertsteuer in der Weise zu berücksichtigen ist, daß dieser Restbetrag nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird und von der bei der Einfuhr geschuldeten Mehrwertsteuer abgezogen wird.