EuGH - Urteil vom 30.11.1995
Rs C-113/94
Normen:
EWG-Vertrag Art. 177 ; EG-Vertrag Art. 95 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung - Hoechste Steuerklasse, die nur eingeführte Erzeugnisse erfasst - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Kein Anreiz zum Kauf inländischer Erzeugnisse;

EuGH, Urteil vom 30.11.1995 - Aktenzeichen Rs C-113/94

DRsp Nr. 2006/12836

1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung - Hoechste Steuerklasse, die nur eingeführte Erzeugnisse erfasst - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Kein Anreiz zum Kauf inländischer Erzeugnisse;

»1. Ein System der Besteuerung von Erzeugnissen, in dem die Höhe der Steuern nach einem objektiven Kriterium progressiv wächst, ist nicht als solches durch das Gemeinschaftsrecht verboten und kann nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden, weil nur insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen. Es verstösst nur dann gegen das Verbot des Artikels 95 des Vertrages, wenn es den Verbraucher zugunsten der im Inland hergestellten Erzeugnisse vom Kauf der am höchsten besteuerten eingeführten Erzeugnisse abhalten kann.