192 a UStR2000
Stand: 10.12.1999
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Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV)

192 a UStR2000 Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

192 a Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Abzug der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (1) 1Der Erwerber kann die für den innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn er den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht und zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. 2Bei Land- und Forstwirten, die der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegen und die auf die Anwendung von § 1 a Abs. 3 UStG verzichtet haben, ist der Abzug der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb als Vorsteuer durch die Pauschalierung abgegolten (vgl. BFH-Urteil vom 24. 9. 1998 - BStBl 1999 II S. 39). (2) 1Das Recht auf Vorsteuerabzug der Erwerbssteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Erwerbssteuer entsteht (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG). 2Der Unternehmer kann damit den Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder -erklärung geltend machen, in der er den innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern hat. Vorsteuerabzug bei Anwendung des Abzugsverfahrens (3) 1Weist der im Ausland ansässige Unternehmer in einer Rechnung gesondert Steuer aus, ist der Leistungsempfänger unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 bis 4 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. 2Zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bei Abrechnung mittels Gutschrift mit gesondert ausgewiesener Steuer vgl. Abschnitt 192 Abs. 10. (4) 1Auf den gesonderten Ausweis der Steuer in der Rechnung eines im Ausland ansässigen Unternehmers kann jedoch nach § 39 a UStDV verzichtet werden, wenn 1. die Steuer im Abzugsverfahren entrichtet worden ist und 2. der Leistungsempfänger auf der Rechnung vermerkt hat, welchen Steuerbetrag er errechnet und abgeführt hat. 2Der Vorsteuerabzug aus der entrichteten Steuer ist unter den genannten Voraussetzungen auch zulässig, wenn der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer zu niedrig ausgewiesen hat. (5) Der Leistungsempfänger kann bei Anwendung des Abzugsverfahrens den Vorsteuerabzug aus Vereinfachungsgründen bereits in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum geltend machen, in der er die einbehaltene Umsatzsteuer erklärt. Vorsteuerabzug im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (6) 1Im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts wird die Steuer für die Lieferung des ersten Abnehmers an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet (§ 25 b Abs. 2 UStG, vgl. Abschnitt 276 b Abs. 6 und 7). 2Der letzte Abnehmer kann diese Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn er den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht und soweit er ihn zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 25 b Abs. 5 UStG).