245 h UStR2000
Stand: 10.12.1999
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Zu§ 18 dUStG

245 h UStR2000 Zuständigkeit und Verfahren

245 h Zuständigkeit und Verfahren

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

(1) Die für die Beantwortung von Einzelauskunftsersuchen gemäß Artikel 5 Zusammenarbeits-VO erforderlichen Ermittlungen werden von den Hauptzollämtern durchgeführt (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 Buchstabe d FVG). (2) 1Das Hauptzollamt kann die Vorlage der Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und anderer Urkunden an Amtsstelle verlangen. 2Mit Einverständnis des Vorlagepflichtigen oder wenn die Unterlagen für eine Vorlage an Amtsstelle ungeeignet sind, können die Urkunden auch beim Vorlagepflichtigen eingesehen und geprüft werden. 3Das Verfahren unterliegt den Bestimmungen der Dienstanweisung zur Durchführung von Einzelauskunftsersuchen im Rahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der EG-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MWSt.) - USt-EADA - (BStBl 1993 I S. 725).