245 j UStR2000
Stand: 10.12.1999
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Zu§ 18 eUStG

245 j UStR2000 Übersicht über Bezeichnung und Aufbau der USt-IdNrn. der EG-Mitgliedstaaten

245 j Übersicht über Bezeichnung und Aufbau der USt-IdNrn. der EG-Mitgliedstaaten

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )


1) Die dem Ländercode folgende 1. Stelle ist immer "U". 2) ab 1. 1. 1999 (bis 31. 12. 1998 1 Block mit 8 Ziffern) 3) Das erste und letzte Zeichen können Buchstabe oder Ziffer sein, beide können jedoch nicht Ziffern sein. 4) Unterscheidet Unternehmen in Gruppen (vergleichbar: Organschaft). 5) Unterscheidet Abteilungen von Verwaltungen (GD: Government Departments). 6) Unterscheidet Gesundheitsbehörden (HA: Health Authorities). 7) Die dem Ländercode folgende 10. Stelle ist immer "B". 8) Die dem Ländercode folgende 11. und 12. Stelle immer "01" (ab 1. 1. 1998). Anmerkungen: *) Aufbau nach Ländercode: **) Format ohne Ländercode 9: eine Ziffer X: ein Buchstabe oder eine Ziffer S: ein Buchstabe, eine Ziffer, "+" oder "*" L: ein Buchstabe