Stand: 10.12.1999
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Zu § 24 UstG (§ 71 UStDV)

266 UStR2000 Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

266 Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

1Die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG umfaßt alle im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze und die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern. 2Die Steuerbefreiungen des § 4 Nr. 8 ff. UStG bleiben jedoch unberührt. 3Die Vorschrift des § 9 UStG ist für sie nicht anzuwenden. 4Für diese Umsätze ist somit ein Durchschnittssatz nicht festgesetzt. 5Ein besonderer Abzug der diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern entfällt. 6Diese Regelung ist insbesondere für die Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von Bedeutung, auf die auch im Rahmen des § 24 UStG die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG anzuwenden ist.