Ausgabe 05/2021

5 Tipps, mit denen Sie den Aufwand für Bescheidprüfungen verringern

Neben der Erstellung der Steuererklärung stellt die Prüfung der von der Finanzverwaltung erlassenen Bescheide eine wichtige Tätigkeit in der Steuerkanzlei dar. Der folgende Artikel gibt Ihnen sinnvolle Tipps, um die Zeit für die Bescheidprüfung zu minimieren.

So läuft die Bescheidprüfung als Standardvorgang

Da die Bescheidprüfung einen elementar wichtigen Anteil an der Arbeit der Steuerkanzlei hat, sollte hier ein möglichst standardisierter Vorgang geschaffen werden, um Bescheide zu bearbeiten. Wichtige Punkte hierfür sind:

1. Bearbeitungszeit per Fristenkontrollbuch überwachen

Behalten Sie mittels Fristenkontrollbuch die Bearbeitungszeiten für die Bescheide im Auge.

Tipp Lassen Sie einen Mitarbeiter alle Fristen zentral überwachen und regelmäßig vor Ablauf der Frist an diese erinnern, z.B. 14 Tage vor Ablauf jeweils an zwei Wochentagen.

Auch wenn ein Einspruch am letzten Tag der Einspruchsfrist an das Finanzamt gesendet werden kann, bearbeiten Sie Bescheide weit vor Ablauf der Einspruchsfrist, da Sie so die Möglichkeit haben, fehlende Belege anzufordern, die das Finanzamt anfordert.

2. Erläuterungen vorab prüfen

Werfen Sie schon vor der genauen Prüfung des Bescheids einen Blick in die beigefügten Erläuterungen. Aus den Erläuterungen ergeben sich u.a. folgende Informationen:

  • Liegt eine Schätzung vor? Damit entfällt eine genauere Prüfung, da keine Erklärung zum Vergleich vorliegt.