Stand: 10.12.1999
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Zu § 4 Nr. 6 UStG

55 UStR2000 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

55 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Bei den Leistungen der Eisenbahnen des Bundes handelt es sich insbesondere um die Überlassung von Anlagen und Räumen, um Personalgestellungen und um Lieferungen von Betriebsstoffen, Schmierstoffen und Energie.