8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )
1Maßgebend für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG ist der sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergebende Verlustanteil. 2Sie ist daher auch vorzunehmen, wenn das Beteiligungsunternehmen (Personengesellschaft) - wie etwa in der Vorbereitungs- oder Abwicklungsphase - noch nicht oder nicht mehr gewerbesteuerpflichtig ist.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln