Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des 27. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Dezember 2021 aufgehoben.
Dem weiteren Beteiligten zu 4 wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 17. Mai 2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 1.000 €
I.
Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach §
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