Der Antrag der Klägerin auf Nichterhebung von Kosten auf Grundlage des Beschlusses vom 15. Dezember 2022 im Verfahren BVerwG
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 im Verfahren BVerwG
Der vor Zugang der Kostenrechnung gestellte Antrag der Klägerin auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG ist abzulehnen. Ein schwerer Mangel im Sinne einer eindeutigen und offenkundig unrichtigen Sachbehandlung, den § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 -
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