Der Antrag des Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. Juni 2022 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.632,97 € festgesetzt.
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus seinem Vorbringen, auf dessen Prüfung der Senat im Zulassungsverfahren nach §
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