Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 17. Mai 2022 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in 31 Fällen, Urkundenfälschung sowie unrichtiger Darstellung eines Jahresabschlusses zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision hat keinen Erfolg.
1. Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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