LAG Niedersachsen - Urteil vom 16.01.2024
9 Sa 575/23
Normen:
BetrVG § 88; BGB § 126 b; BGB § 130; GewO § 108;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 26.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 163/23

Abrechnung; Cloud; Digital; Mitarbeiterpostfach; Mitbestimmungsrecht; Zugang; Erteilung einer Entgeltabrechnung über ein digitales Mitarbeiterpostfach

LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2024 - Aktenzeichen 9 Sa 575/23

DRsp Nr. 2024/4697

Abrechnung; Cloud; Digital; Mitarbeiterpostfach; Mitbestimmungsrecht; Zugang; Erteilung einer Entgeltabrechnung über ein digitales Mitarbeiterpostfach

1. Eine Entgeltanrechnung gem. § 108 Abs. 1 S. 1 GewO kann auch in Textform nach § 126 b BGB erteilt werden. 2. Eine in Textform erteilte Entgeltabrechnung geht dem Arbeitnehmer aber nur dann im digitalen Mitarbeiterpostfach im Sinne von § 130 BGB zu, wenn er hierzu sein Einverständnis gegeben hat. Andernfalls muss er nicht damit rechnen, dass ihm Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg übermittelt werden. 3. Die fehlende Einwilligung kann mangels Mitbestimmungsrecht nicht durch eine (Konzern-)Betriebsvereinbarung ersetzt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts E-Stadt vom 26.07.2023 - abgeändert und die Beklagte verurteilt,

1.

der Klägerin über die am 30.03.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.325,57 € eine Abrechnung zu erteilen;

2.

der Klägerin über die am 28.04.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.300,12 € eine Abrechnung zu erteilen;

3.

der Klägerin über die am 30.05.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.851,52 € eine Abrechnung zu erteilen;

4.

der Klägerin über die am 29.06.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.269,64 € eine Abrechnung zu erteilen;

5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.