OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2011
I-1 U 14/11
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 2;
Fundstellen:
DAR 2012, 253
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 16.12.2010

Abrechnung eines Pkw-Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011 - Aktenzeichen I-1 U 14/11

DRsp Nr. 2012/10149

Abrechnung eines Pkw-Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

Eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis kommt nur in Betracht, wenn der Unfallgeschädigte auch tatsächlich ein fabrikneues Fahrzeug als Ersatz für das unfallbeschädigte Fahrzeug anschafft. Unterbleibt dies, so kommt auch Abrechnung von Mietwagenkosten nicht in Betracht.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 2. wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal 16.12.2010 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 2;

Gründe

Die Berufung ist zulässig und begründet. Dem Kläger stehen entgegen der Auffassung des Landgerichts die geltend gemachten Freistellungsansprüche wegen der entstandenen Mietwagenkosten weder gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, § 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG noch aus einem anderen Rechtsgrund zu.