Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit: Das wird jetzt kontrolliert

Um schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig bewilligt. Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt in einer Abschlussprüfung. Die steht jetzt nach Ende der Kurzarbeit in vielen Betrieben an. Wir haben für Sie Ablauf und notwendige Unterlagen zusammengestellt.

Arbeitsagentur prüft Nachweise

Die Agentur für Arbeit prüft nach einem Antrag auf Kurzarbeitergeld, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, wird das Kurzarbeitergeld an die Mandanten vorläufig bewilligt und ausgezahlt.

Nach Beendigung der Kurzarbeit folgt im Anschluss die Abschlussprüfung. Die Agenturen für Arbeit haben solche Abschlussprüfungen in allen Betrieben bereits vor der Corona-Pandemie durchgeführt, daran ändert sich durch die Pandemie nichts.

Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch vor Ort oder im Lohnbüro. Nach Ende der Abschlussprüfung erteilt die Arbeitsagentur einen abschließenden Bescheid über die Höhe des Kurzarbeitergeldes.

So läuft die Abschlussprüfung ab

Die Arbeitsagentur bittet Betriebe, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, um Einreichung der notwendigen Prüfungsunterlagen. Konkret handelt es sich dabei um

  • Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto: Diese können formlos in schriftlicher oder in digitaler Form im Betrieb geführt werden.